Mobile Haushaltshilfen
Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
Informationen zur Anerkennung und zum Entlastungsbetrag.
Was bedeutet § 45a SGB XI?
§ 45a SGB XI regelt Angebote zur Unterstützung im Alltag. Mobile Haushaltshilfen hat die Anerkennung als entsprechendes Angebot beantragt. Bis zum Anerkennungsbescheid erfolgt keine Darstellung als bereits anerkannter Anbieter.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht grundsätzlich ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich zu. Die Nutzung für unsere Leistungen setzt die erforderliche Anerkennung und die gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
- Unterstützung im Haushalt
- Alltagsbegleitung und individuelle Hilfen
- Einsatzgebiet: Landkreis Ammerland & Landkreis Oldenburg
- Preis: 29,50 € pro Stunde + 5,50 € Fahrtkosten je Einsatz
131 €
monatlicher Entlastungsbetrag
gemäß § 45b SGB XI